Corona: Die aktuellen Regeln für Corona-Positive

Die Isolationspflicht ist aufgehoben
Corona-Positive müssen nicht mehr in Isolation
Seit 16. November 2022 gilt in Bayern keine Isolationspflicht mehr. Positiv getestete Menschen müssen also nicht mehr in Isolation.
Dennoch gilt:
- Wer krank ist (also positiv mit Symptomen) soll zu Hause bleiben.
- Wer positiv getestet ist muss außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen.
Das Gesundheitsministerium begründet die Aufhebung der Isolationspflicht mit der geänderten Corona-Lage. Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 sorge nur noch für wenige schwere Verläufe. Gleichzeitig sei der Basisschutz in der Bevölkerung durch Impfungen und überstandene Infizierungen inzwischen hoch.
Experten-Meinung zum Ende der Isolationspflicht
Das sagt der Würzburger Mikrobiologe Oliver Kurzai
Der Würzburger Mikrobiologe Oliver Kurzai hält das Ende der Isolationspflicht für vertretbar. Es sei nun die Zeit für Eigenverantwortung und die Verantwortung für andere.
Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Wer leichte Symptome hat kann seine Umgebung durch das Tragen einer FFP2-Maske schützen. Wer selbst gefährdet ist kann ebenfalls eine Maske tragen und sollte sich impfen lassen.
Das Interview zum Nachhören
Keine Isolationspflicht aus arbeitsrechtlicher Sicht
Das sagt Arbeitsrecht-Experte Bernd Spengler
Laut des Würzburger Arbeitsrechtsexperten Bernd Spengler ist das Ende der Isolationspflicht kein Freibrief. Arbeitgeber können vielmehr entscheiden, wie sie den Infektionsschutz in ihrem Unternehmen bzw. Betrieb umsetzen und mit Corona-Positiven umgehen. Sie können positive Arbeitnehmer also nachhause schicken, um zu verhindern, dass sich noch mehr Kolleginnen und Kollegen anstecken und letzten Endes ausfallen.
Der Arbeitgeber ist also berechtigt, aufgrund seines Hausrechts und natürlich aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber anderen Beschäftigten, positiv Genteste nicht in seinem Betrieb arbeiten zu lassen. Er muss dann, wenn er diejenigen heimschickt, trotzdem Lohn fortzahlen.