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Einbruchdiebstahl & Hausratversicherung

16.12.2016, 10:34 Uhr in Service, Anzeige
Thorben Wengert / pixelio.de

Die besinnliche Weihnachtszeit ist nicht selten von einem erhöhten Risiko für Einbruchdiebstähle überschattet. Gerade wenn die Menschen in guter Stimmung sind und sich auf das bevorstehende Fest freuen, nutzen Diebesbanden die Dunkelheit als Gelegenheit für einen Einbruch. Nicht zuletzt begünstigt die Abwesenheit der Bewohner Einbruchdiebstähle. Im Winter sehen Einbrecher mit marginalem Aufwand in der Beobachtung sehr schnell, ob sich jemand im Haus befindet oder ob die Familie zum Beispiel auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs ist und erst später am Abend zurückkehren wird. Mit einigen Sicherheitsvorkehrungen lassen sich Einbrüche verhindern und das Risiko mindern, gar Opfer eines Überfalls im eigenen Zuhause zu werden.

Einbrüche verhindern – auf Sicherheit achten

Ein sicheres Türschloss gehört zur Grundausstattung in allen Häusern und Wohnungen. Bei der Anbringung von Dekoration achtet man darauf, dass diese den Einstieg für Diebe nicht vereinfacht oder zum Beispiel das Sichtfeld des Nachbarn einschränkt und so einen Einbrecher unerkannt über den Zaun steigen oder am Balkon herunterklettern lässt. Bargeld gehört zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken bei großen und kleinen Familienmitgliedern, wodurch vor allem in der Weihnachtszeit größere Summen an Geld im Haus zu finden und eine unausgesprochene Einladung für Diebe sind. Doch nicht nur das robuste Türschloss und verschlossene Fenster während der Abwesenheit sowie eine Alarmanlage können die Gefahr von Einbruchdiebstählen senken und gelten als Wirksamste Mittel, wie in diesem Experteninterview im Abendblatt nachgelesen werden kann. Wer sich länger als einige Stunden aus dem Haus entfernt und beispielsweise am Wochenende einen Ausflug unternimmt, sollte den Nachbarn über seine Abwesenheit informieren und um einen gelegentlichen Blick zum eigenen Zuhause bitten. Alternativ kann man sein Licht automatisch steuern und Dieben damit suggerieren, dass jemand im Haus ist und sich ein Einbruch nicht lohnt. Jeder Hausbesitzer und Mieters ist mit einer Hausratversicherung gut beraten und schützt sich vor finanziellen Verlusten, die mit einem Einbruchdiebstahl einhergehen und neben der psychischen Beeinträchtigung für Unwohlsein und langfristige Schäden sorgen. Allerdings ist es wichtig, den Vertrag vor seiner Unterzeichnung zu prüfen und in Erfahrung zu bringen, welche Sicherheitsauflagen man bei Abschluss einer Hausratversicherung inklusive Kostenübernahme bei Diebstählen erfüllen und dem Versicherer im Schadensfall nachweisen muss.

Was ist nach einem Einbruchdiebstahl zu tun?

Trotz aller Vorkehrungen kann es passieren, dass sich ein Dieb Einlass ins Haus verschafft und Wertgegenstände oder Bargeld entwendet. Hausratversicherungen, wie diese von Friendsurance, übernehmen den entstandenen Schaden, sofern sich der Versicherungsnehmer korrekt verhält und die Polizei sofort nach Bemerkung des Einbruches informiert. Man sollte nichts berühren und der Polizei die Möglichkeit geben, Fingerabdrücke oder anderweitige Spuren der Diebe zu sichern und den Fall aufzuklären. Eine Auflistung aller Wertgegenstände im Haus ist sinnvoll und sollte nicht erst im Schadensfall, sondern bereits bei Abschluss der Versicherung erfolgen und beim Versicherer hinterlegt werden. Bei Anschaffung neuer Wertgegenstände muss die Liste erweitert und um Fotos sowie Wertangaben von Schmuck, Münzen oder sonstiger hochpreisigen Dinge ergänzt werden. Versicherungen raten dazu, größere Werte in einem Banksafe zu hinterlegen und auch keine großen Summen an Bargeld im eigenen Haus aufzubewahren. Diese Empfehlung gilt auch für Weihnachten, sodass Geldgeschenke am besten erst kurz vor dem Fest von der Bank abgeholt und im Kuvert verpackt werden. Bei hochwertigem Schmuck wird zusätzlich empfohlen, einen einbruchssicheren Safe im eigenen Haus zu integrieren und diesen an einem schwer erkennbaren Ort zu deponieren.

Wird ein Einbruch bemerkt, müssen die Polizei und der Versicherer umgehend informiert und über den entstandenen Schaden in Kenntnis gesetzt werden. Die polizeiliche Anzeige ist Grundlage einer versicherungsrechtlichen Kostenübernahme.