Gehaltstipp: Sonderleistungen des Arbeitgebers
20.03.2024, 05:00 Uhr in Stadtgespräch
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Momentan finden wieder viele Tarifgespräche statt und das neue Jahr ist eine gute Gelegenheit mit dem Chef über das Gehalt zu verhandeln. Was aber nur die wenigsten wissen: Neben dem Gehalt können Arbeitnehmer auch weitere steuerfreie Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt:
- Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie z.B. Yogakurse, Massagen oder Rückentraining sind bis zu 600 € steuer- und sozialversicherungsfrei
- Der Arbeitgeber kann 20% der Telefonkosten, die im Homeoffice anfallen, steuerfrei erstatten. Dieser Betrag darf jedoch 20€ im Monat nicht überschreiten
- Die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern kann der Arbeitgeber unbegrenzt steuerfrei bezuschussen, darunter fallen Kosten für Kitaplätze, Tagesbetreuung etc.
- Die Kosten von Job-Tickets oder ähnlichem für öffentliche Verkehrsmittel können vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden
- Neben dem Dienstwagen können euch auch Diensträder steuerfrei zur Verfügung gestellt werden
- Bis zu 50 € monatlich kann der Arbeitgeber monatlich für Sachbezüge zusätzlich zahlen, also für Waren und Dienstleistungen. Darunter fallen Gutscheine für Geschäfte, Tankgutscheine etc.
Wichtig: Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Aber bei der nächsten Gehaltsverhandlung oder beim Jahresgespräch mit dem Chef könnt ihr solche Leistungen ansprechen.