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Gehaltstipp: Sonderleistungen des Arbeitgebers

20.03.2024, 05:00 Uhr in Stadtgespräch
Geldscheine 5 50 er aufgefachert FH 2019

Momentan finden wieder viele Tarifgespräche statt und das neue Jahr ist eine gute Gelegenheit mit dem Chef über das Gehalt zu verhandeln. Was aber nur die wenigsten wissen: Neben dem Gehalt können Arbeitnehmer auch weitere steuerfreie Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt:

  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie z.B. Yogakurse, Massagen oder Rückentraining sind bis zu 600 € steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Der Arbeitgeber kann 20% der Telefonkosten, die im Homeoffice anfallen, steuerfrei erstatten. Dieser Betrag darf jedoch 20€ im Monat nicht überschreiten
  • Die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern kann der Arbeitgeber unbegrenzt steuerfrei bezuschussen, darunter fallen Kosten für Kitaplätze, Tagesbetreuung etc.
  • Die Kosten von Job-Tickets oder ähnlichem für öffentliche Verkehrsmittel können vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden
  • Neben dem Dienstwagen können euch auch Diensträder steuerfrei zur Verfügung gestellt werden
  • Bis zu 50 € monatlich kann der Arbeitgeber monatlich für Sachbezüge zusätzlich zahlen, also für Waren und Dienstleistungen. Darunter fallen Gutscheine für Geschäfte, Tankgutscheine etc.

Wichtig: Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Aber bei der nächsten Gehaltsverhandlung oder beim Jahresgespräch mit dem Chef könnt ihr solche Leistungen ansprechen.