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Mainfranken: Die Zensus-Befragung 2022 startet!

16.05.2022, 05:30 Uhr in Stadtgespräch
Ein Fragebogen mit einer Hand die Häkchen setzt
Foto: Pixabay.com

Heute (16. Mai 2022) startet der Zensus 2022. Die Volkszählung findet seit 2011 turnusgemäß alle 10 Jahre statt. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie aber von 2021 auf 2022 verschoben.

Rund 16% der Gesamtbevölkerung werden dabei bis Anfang August befragt, bei uns in Mainfranken macht das einen Anteil von rund 108.000 Einwohnern aus.

Stichtag für den Zensus ist der 15. Mai. Heißt: Auch wer z.B. erst im Juli befragt wird, muss seine Angaben auf den Stand vom 15. Mai beziehen.

Im Herbst 2023 sollen die Ergebnisse vorgestellt werden.

Wir haben hier alle Fragen und Antworten rund ums Thema Zensus 2022 hier für euch gesammelt:

Verantwortlich für die Zensus-Befragung sind die statistischen Ämter der Länder und des Bundes. Die Landesämter führen die Befragungen durch, der Bundesamt kümmert sich um die technischen Voraussetzungen für die Datenerfassung.

Folgende Daten werden erhoben:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • soziodemografische Merkmale der Einwohner (unter anderem Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft)
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote

Natürlich sind die Infos in der Regel vorhanden. Durch den Zensus wird überprüft, ob die bereits erfassten Daten in den Behörden auch der Realität entsprechen.

Der Zensus 2022 besteht aus einer Bevölkerungszählung sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung.

Für die Bevölkerungszählung werden zufällig ausgewählte Personen Zuhause befragt. Die Interviewer kündigen sich meist 2 Wochen vorher schriftlich an, mit Uhrzeit und Name. Die Befragung selbst dauert fünf bis zehn Minuten und findet an der Haustür statt, damit der Kontakt möglichst gering gehalten wird.

Etwa drei Viertel der Befragten beantworten im Anschluss daran noch weitere Fragen, etwa zu Bildung und Beruf. Das erfolgt online und dauert etwa 10 bis 15 Minuten.
Für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend in einem Online-Fragebogen Auskunft. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen keine Fragen beantworten.

Die Gebäude- und Wohnungszählung findet in der Regel online statt. Die Befragten erhalten dafür ein Anschreiben mit Zugangsdaten vom zuständigen Statistischen Landesamt. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens mit Fragen zu Baujahr, Größe oder Miete dauert meist weniger als zehn Minuten.

Die Interviewer kündigen sich meist 2 Wochen vorher schriftlich an, mit Uhrzeit und Name. Er hat am Befragungstag einen Zensus-Ausweis dabei, der nur in Kombination mit einem Personalausweis oder Reisepass gültig ist. Im Zweifel könnte man auch die Telefonnummer anrufen, die in der schriftlichen Ankündigung steht. Dann sollte das Handy der Person klingeln, die da an der Haustür steht.

Das wird an die Erhebungsstelle weitergegeben, die leitet dann ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren ein. Am Ende des Verfahrens sind Geldbußen von bis zu 5.000€ möglich.