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Lkr. Main-Spessart: Weitere Öffnungsschritte ab Mittwoch

01.06.2021, 15:05 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in rot
Symbolbild: pixabay.com

Ab Mittwoch fällt auch im Landkreis Main-Spessart unter anderem in der Außengastro und im Sportbereich die Testpflicht weg. Da der Landkreis einen stabilen Inzidenzwert unter 50 vorweisen konnte, sind bereits am Dienstag erste Lockerungen in Kraft getreten. Bezüglich der Testpflicht hatte es nach Aussage des Landratsamtes aber noch Abstimmungen mit dem Ministerium gebraucht.

Das sind die Corona-Regeln ab Mittwoch (02.06.) im Landkreis Main-Spessart:

• Öffnungen: Der inzidenzabhängige Handel darf regulär öffnen - also auch ohne Termin. Zu inzidenzunabhängigen Läden zählen nur der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Nun wieder Inzidenzunabhängig sind auch: Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe, Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen.

• Gastronomie: Die Außengastronomie darf bis 22 Uhr öffnen. Gäste aus zwei Hausständen dürfen ohne Corona-Test an einem Tisch sitzen. Für Genesene und Geimpfte entfällt die Testpflicht generell. Weitere Hygieneregeln gelten aber, unter anderem müssen die Kontaktdaten angegeben werden.

• Schule und Kita: In Schulen ist nach Pfingsten – nach aktuellem Stand - Präsenzunterricht mit Test und Maske möglich. Schüler und Lehrer müssen sich weiter regelmäßig testen. Kitas dürfen in Regelbetrieb arbeiten. Eine Testpflicht gibt es dort nicht, nur ein Angebot.

• Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel mit bis zu 25 Personen ist möglich. Fitnessstudios dürfen mit Termin und Kontaktdatennachverfolgung öffnen.

• Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können öffnen. Daneben dürfen auch Theater, Konzert- oder Opernhäuser und Kinos öffnen. Es gelten aber Schutzkonzepte. In Main-Spessart braucht es zudem weiterhin einen negativen Corona-Test. Hier laufen noch Abstimmungen mit dem Ministerium.

• Veranstaltungen: Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen unter freiem Himmel und mit festem Sitzplatz für bis zu 250 Besucher öffnen.

• Hotels/Unterkünfte/Campingplätze, etc.: Dürfen Touristen beherbergen. Auch können Wellness- und Spa-Bereiche für Übernachtungsgäste geöffnet werden. Bei Einreise und danach alle 48 Stunden muss ein mindestens 24 Stunden alter Corona-Test vorgelegt werden.