Lkr. Main-Spessart/Lkr. Schweinfurt: Corona-Maßnahmen ab Samstag
In den Landkreisen Main-Spessart und Schweinfurt treten ab Samstag verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Der Grund: Der Landkreis Main-Spessart hat am Donnerstag den dritten Tag in Folge den Inzidenz-Schwellenwert von 35 überschritten, der Landkreis Schweinfurt den von 50. Denn die offizielle Regel besagt: Liegt der Inzidenzwert drei Tage in Folge über einem Schwellenwert, treten am übernächsten Tag Änderungen in Kraft.
>35 – 3G im Landkreis Main-Spessart
Im Landkreis Main-Spessart gilt ab Samstag die 3G-Regel. Diese erlaubt den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen, ebenso Schüler. Die 3G sind Voraussetzung für:
- Innengastronomie
- Beherbergung (Hotels, Pensionen etc.): Test bei Anreise und dann alle 72 Stunden während des Aufenthalts
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe (gilt jeweils für Besucher)
- Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- und Sportveranstaltungen)
- Sport Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
>50 – Verschärfungen im Landkreis Schweinfurt
Die Corona-Maßnahmen:
- Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden verschärft. Es dürfen sich nur noch zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahre, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- Daneben sind bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen nur noch bis zu 50 Gäste im Freien und 25 Innen erlaubt.
- Außerdem gilt in der Schule nach den Sommerferien eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht. Generell gilt: Ab einer Inzidenz von 50 herrscht am Sitzplatz Maskenpflicht, auch bei Grundschülern.
Ministerpräsident Markus Söder hat für Dienstag eine neue Verordnung angekündigt. Dann könnten sich diese Regeln wieder grundlegend ändern.