Main-Spessart: Zahlreiche Verfahren wegen Corona-Spaziergängen
In Main-Spessart häufen sich die unangemeldeten Corona-Spaziergänge. Doch die können hohe Bußgelder mit sich ziehen – bis zu 3.000 Euro Strafe kann auf die Veranstalter zukommen, so das Landratsamt. Denn: Bayernweit müssen Kundgebungen, Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel vorab angemeldet werden.
Doch daran halten sich viele Veranstalter nicht. Aktuell bearbeitet das Landratsamt 17 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht angemeldeter Versammlungen. Daneben wurden 25 weitere eingeleitet.
Allgemeinverfügung seit zwei Wochen in Kraft
Es gehe nicht darum, etwas zu verbieten, so das Landratsamt. Vielmehr gehe es um die generelle Sicherheit für Versammlungsteilnehmer als auch für andere Bürger – aktuell natürlich auch um die Sicherheit aus infektiologischer Sicht.
Aus diesem Grund hat der Landkreis vor zwei Wochen eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sieht vor, dass unangekündigte Versammlungen, nur noch an einem festen Ort stattfinden dürfen. Ein Querdenker-Demonstrationszug durch die Straßen ist damit untersagt. Außerdem gilt bei den Versammlungen ein Mindestabstand unter den Teilnehmenden von 1,5 Metern und während der Versammlung gilt die Maskenpflicht.
Erneut Versammlung in Marktheidenfeld
Auch an diesem Montag kam es in Marktheidenfeld wieder zu einem unangemeldeten Corona-Spaziergang. Aufgrund starker Polizeipräsenz hätten sich aber nur kleinere Gruppen versammelt und seien dann getrennt voneinander losgezogen. Die Polizei wertete das dennoch als anzeigepflichtige Versammlung. Nach mehreren Hinweisen auf die Allgemeinverfügung hätten sich die Versammlungen dann aufgelöst, so die Polizei.