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Mainfranken: Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt

Topnews
09.02.2022, 05:01 Uhr in Lokales
Messer und Gabeln in einem Bierkrug auf einem Tisch
Foto: pixabay.com

In Bayern und damit auch in Mainfranken treten ab Mittwoch Corona-Lockerungen in Kraft. Das hat das bayerische Kabinett am Vortag mitgeteilt.

Wegfall der Sperrstunde

Unter anderem entfällt die Sperrstunde in der Gastronomie. Bislang mussten Restaurants und Cafés ja um 22 Uhr schließen – das gilt jetzt nicht mehr.

3G bei körpernahen Dienstleistungen

Bei körpernahen Dienstleistungen – also zum Beispiel beim Friseur – gilt ab sofort 3G. Zutritt haben nicht länger nur Geimpfte und Genesene, sondern auch Ungeimpfte, wenn sie einen negativen Test vorlegen. Auch die Kontaktdaten müssen dort nicht mehr angegeben werden.

Personenobergrenzen bei Veranstaltungen

Daneben werden die Regelungen für Veranstaltungen weiter vereinheitlicht. Bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) gilt eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Demnach ist die Hälfte aller Zuschauer zugelassen. Das betrifft unter anderem Fitnessstudios, Indoor-Spielplätze, Kongresse, Tagungen, etc.

Im Kulturbereich (inklusive Kinos) sind es sogar noch mehr: Hier liegt die Kapazitätsgrenze bei 75 Prozent – es sind also drei Viertel aller Zuschauer zugelassen.

Daneben gilt bei Veranstaltungen:

  • Es wird nicht länger zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen unterschieden
  • Stehplätze sind zugelassen
  • Die absolute Personenobergrenze liegt jetzt bei 15.000 Besuchern bzw. Zuschauern (bisher waren es 10.000)

Auch die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird erhöht – von 12.500 auf 25.000 Personen.

2G für Thermen und Bäder

In Bädern, Thermen und Saunen gilt ab sofort 2G – Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene. Bislang galt hier 2G plus.