Mainfranken: Wo ist böllern an Silvester erlaubt und wo nicht?
Es dürfte wohl ein vergleichsweise ruhiges Silvester in Mainfranken werden. Bundesweit ist dieses Jahr erneut der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Wer noch Böller und Raketen im Keller hat, darf diese rechtlich gesehen an Silvester ins neue Jahr schießen. Doch nicht überall ist das erlaubt. Bundesweit gilt ein Böllerverbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Kinderheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Außerdem sind zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar in Bayern Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen Plätzen verboten.
Würzburg
Das Feuerwerksverbot in Würzburg gilt beispielsweise an der Residenz, am Käppele oder an der Festung Marienberg. Außerdem greift in der Innenstadt wie schon in den letzten Jahren eine Sicherheitszone rund um das Rathaus und die Alte Mainbrücke. Auch hier ist Böllern verboten. Glasflaschen dürfen in diesen Bereichen nicht mitgenommen werden.
Außerdem gilt bis 12. Januar ein ganztägiges Alkoholverbot in der
Innenstadt – das Verbot wurde auch auf die alte Mainbrücke und die
Sanderstraße ausgeweitet. Innerhalb der Gastronomie gilt das Verbot
nicht. Außerdem wird an Silvester auch die Sperrstunde ab 22 Uhr in der
Gastro aufgehoben.
Kitzingen
Im Landkreis Kitzingen gelten an folgenden Plätzen Versammlungsverbote:
Stadt Kitzingen
- Alte Mainbrücke, gesamte Marktstraße
Stadt Volkach
- Marktplatz, Bahnhofsplatz, Mainbrücke Volkach-Astheim - auch Böllerverbot
Großlangheim
- Marktplatz, Platz vor und neben der Kirche
Kleinlangheim
- Kirchenburg, Marktplatz vor dem Rathaus
Hellmitzheim
- Platz vor dem Feuerwehrhaus
Sulzfeld
- gesamter Altort innerhalb der Wehrmauer
Buchbrunn
- Platz am Brunnen, Platz Kummrei
Biebelried
- Parkplatz am Gasthof Leicht, Sportgelände am Sportheim
Westheim
- Dorfplatz um das Rathaus
Kaltensondheim
- Dorfplatz am Plärrer
Main-Spessart
Im Landkreis Main-Spessart gilt das Versammlungsverbot an folgenden Orten:
- Hofriedplatz, Bettendorfplatz, Schweinemarkt, Spielplatz Höflein, Cancaleplatz
Zentraler Busbahnhof, Kirchberg
- Dorfplatz Hauptstraße, Langgasse
- Marktplatz, Naherholungsgebiet "Hennedüwedaus" mit rückwärtigem Bereich Rathaus
- Marktplatz, Lindenwiese, Huttenschlossplatz, Busbahnhof mit Bahnhofsvorplatz, Mainlände von Mühlbachmündung bis Parkplatzende
- Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen sowie Plätzen und Anlagen innerhalb der historischen Stadtmauer; weiterhin am Mainkaiparkplatz, Brückenturmparkplatz-einschließlich der Mainpromenade-sowie Parkplatz Oberes Tor und Alte Mainbrücke(Karlstadt-Mühlbach), sowie Karolingerbrücke (Karlstadt-Karlburg)
- Mainlände, Landzunge, Skaterplatz, Stadthallenvorplatz, Marktplatz, Schlossplatz
- Busbahnhofsvorplatz und Bussteige
Neben dem Versammlungsverbot greift auch in Teilen Main-Spessarts ein ganztägiges Alkoholverbot.