München/Mainfranken: 2G-Regel in der Gastro für Schüler wieder gelockert
![Ein Schild mit Hinweis auf 2G-Regel Ein Schild mit Hinweis auf 2G-Regel](https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_1200x750_crop_center-center_82_line/ein-Schild-mit-hinweis-auf-2G-regel.jpg 1200w, https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_992x620_crop_center-center_82_line/ein-Schild-mit-hinweis-auf-2G-regel.jpg 992w, https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_768x576_crop_center-center_60_line/ein-Schild-mit-hinweis-auf-2G-regel.jpg 768w, https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_576x432_crop_center-center_60_line/ein-Schild-mit-hinweis-auf-2G-regel.jpg 576w)
Am Dienstag ist bayernweit und damit auch in Mainfranken die 2G-Regel ausgeweitet worden. Jetzt wird sie für Schüler teilweise wieder gelockert – zumindest in der Gastronomie. Das hat die Gesundheitsministerium bekannt gegeben. Demnach dürfen 12- bis 17-jährige Schüler ab sofort auch dann Gaststätten und Hotels besuchen, wenn sich weder geimpft noch genesen sind. Denn: Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren ungeimpften Kindern essen gehen oder in Hotels übernachten, so das Gesundheitsministerium. Als Nachweis gilt unter anderem der Schülerausweis.
Für minderjährige Schüler gibt es bereits in anderen Bereichen eine Ausnahmeregelung, wenn auch befristet. Bis zum Jahresende können Jugendliche ab 12 Jahren am Sporttraining, am Musikunterricht oder bei der Theatergruppe aktiv teilnehmen. Kinder unter 12 sind von der 2G-Regel ohnehin ausgenommen.