• Radio Charivari
  • Tel 0800 - 30 80 700
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören
Anzeige

München/Mainfranken: Corona – Ab Dienstag in fast allen Bereichen 2G

Topnews
15.11.2021, 12:38 Uhr in Lokales
Ein Schild mit Hinweis auf 2G-Regel
Foto: pixabay.com

In Bayern und damit auch in Mainfranken werden die Corona-Maßnahmen ab Dienstag noch weiter verschärft. Das hat die bayerische Staatsregierung angekündigt. Künftig gilt in fast allen Bereichen 2G:

  • 2G auch in Gastro und Hotellerie: Für Gäste von Restaurants und Hotels gilt die 2G-Regel. Zutritt haben nur noch Geimpfte und Genesene
  • 2G mit Maskenpflicht: Ab Dienstag besteht in 2G-Bereichen Maskenpflicht, außer das Abstandsgebot wird eingehalten
  • Freiwilliges 2G plus in Clubs und Diskotheken: Betreiber von Clubs und Diskotheken können ab Dienstag auf 2G plus umstellen. Geimpfte oder genesene Feiernde brauchen dabei zusätzlich einen negativen Schnelltest. Bei 2G plus entfällt dann die Maskenpflicht
  • Feste Gruppen in Kitas. Daneben werden die Kinder künftig dreimal wöchentlich getestet.
  • Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen.

Damit gelten ab Dienstag, den 16. November bayernweit folgende Maßnahmen:

  • FFP2-Maskenpflicht. Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. In der Grundschule ist eine Stoffmaske ausreichend, ansonsten müssen Schülerinnen und Schüler zumindest eine medizinische Maske tragen.
  • Feste Gruppen in Kitas. Daneben werden die Kinder künftig dreimal wöchentlich getestet.
  • Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen (Fitnessstudios, Sportstätten, Theater, Kino, Zoos, etc.) sowie zur Gastronomie und Hotellerie haben nur Geimpfte oder Genesene und Kinder unter 12 Jahren. In Innenräumen gilt FFP2-Maskenpflicht
  • Davon ausgenommen sind Anbieter körpernaher Dienstleistungen: hier gilt 3G plus - für den Zugang ist ein aktueller negativer PCR-Test erforderlich.
  • Davon ausgenommen sind außerdem Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive: Hier gilt 3G – es ist auch weiterhin der Zugang mit einem Schnelltest möglich
  • Freiwilliges 2G plus in Clubs und Diskotheken sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen. Hier brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest. Damit entfällt die Maskenpflicht
  • 3G am Arbeitsplatz: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen alle Beschäftigten, die nicht immunisiert (geimpft, genesen) sind und während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen (Kunden, Beschäftigte, sonstige Personen) haben, zwei Mal pro Woche einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Dies gilt nicht im Handel und im ÖPNV
  • Für minderjährige Schüler ab 12 Jahre gilt bei 2G eine Übergangsregelung: Demnach können auch ungeimpfte Schüler bis zum 31.12.2021 zum Sporttraining, zum Musikunterricht oder zur Theatergruppe, um aktiv daran teilzunehmen. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.