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München/Mainfranken: Corona-Maßnahmen werden grundlegend verschärft

Topnews
19.11.2021, 12:58 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in dunkelblau
Symbolbild: pixabay.com

In Bayern werden die Corona-Maßnahmen ab Mittwoch grundlegend verschärft. Das hat das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder am Freitag beschlossen. Denn: Die Lage sei erdrückend und spitze sich immer weiter zu, so Markus Söder. Deswegen stellt Bayern die epidemische Lage fest. Das sind die verschärften Maßnahmen im Überblick – diese gelten bis zum 15. Dezember:

De-facto-Lockdown für Ungeimpfte

Es gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Treffen dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten - Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte sind davon ausgenommen.

Ausweitung der 2G-Regelungen

2G gilt künftig auch in folgenden Bereichen

  • Körpernahe Dienstleistungen, wie Friseur und Nagelstudios
  • Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen
  • Ausnahme: Der Handel bleibt geöffnet. Hier gilt: 10 Quadratmeter pro Kunde
  • Ausnahme: medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen

2G plus mit Maske

Künftig muss auch bei 2G plus eine FFP2-Maske getragen werden. Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Corona-Test. 2G plus gilt in folgenden Bereichen:

  • Freizeiteinrichtungen (bspw. Bäder, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen)
  • Messen
  • Kulturveranstaltungen
  • Freizeitveranstaltungen
  • Sportveranstaltungen

Daneben wird eine Obergrenze für Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen eingeführt. Künftig dürfen nur noch maximal 25 Prozent der Zuschauer bzw. Besucher dabei sein.

Sperrstunde ab 22 Uhr

In der Gastronomie wird wieder eine Sperrstunde eingeführt. Die Betreiber dürfen nur noch bis 22 Uhr öffnen.

Nachtgastronomie wird geschlossen

Clubs, Diskotheken und Bars müssen wieder schließen.

Absage Weihnachtsmärkte

Bayernweit werden alle Jahres- und Weihnachtsmärkte abgesagt

Maskenpflicht im Sportunterricht

In Schulen gilt beim Indoor-Sport Maskenpflicht.

Hotspot-Regelung: Schließungen bei Inzidenz über 1.000

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region bei über 1.000 wird alles geschlossen, was unter 2G und 2G plus fällt. Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen sind dann generell nicht mehr erlaubt. Damit wird das öffentliche Leben in Hotspots weitestgehend heruntergefahren.

Dabei gibt es Ausnahmen:

  • Schulen und Kitas bleiben bayernweit offen – mit Maske und Testen
  • Handel bleibt geöffnet. Hier gilt: 20 Quadratmeter pro Kunde

Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter den Schwellenwert von 1.000, werden die Regeln aufgehoben.