München/Mainfranken: Corona-Regeln für Kultur und Sport gelockert
In Bayern und damit auch in Mainfranken werden die Corona-Maßnahmen etwas gelockert. Das hat das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagmittag beschlossen. Hintergrund ist, dass das Risiko für schwere Verläufe bei Omikron geringer sei. Dadurch sei die Situation in den Kliniken weniger dramatisch als noch bei der Delta-Variante. Das sind die Regelungen im Überblick – sie gelten ab Donnerstag, den 27. Januar:
Lockerungen in den Bereichen Kunst, Kultur und Sport
In den Bereichen Kunst, Kultur und Sport wird die Personenobergrenze angepasst. Künftig ist maximal die Hälfte der Zuschauer bzw. Besucher zugelassen – bislang war es ein Viertel. Damit dürfen wieder mehr Menschen beispielsweise ins Kino oder ins Theater.
Diese Lockerung der Personenobergrenze betrifft grundsätzlich alle Bereiche, in denen „2G plus“ bzw. „2G mit Kapazitätsbeschränkungen“ gilt.
Überregionale Großveranstaltungen
Bei überregionalen Großveranstaltungen (z.B. Sport, Kultur) sind wieder Zuschauer zugelassen – die Obergrenze liegt bei maximal einem Viertel der Zuschauer, gedeckelt auf maximal 10.000 Zuschauer.
Hotspot-Regelung bleibt ausgesetzt
Die Hotspot-Regelung bleibt weiterhin ausgesetzt. Eigentlich sieht die Hotspot-Regelung vor, in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 das öffentliche Leben drastisch herunterzufahren.
3G bei Prüfungen
Bei Prüfungen gilt künftig die 3G-Regel. Teilnehmen können Geimpfte, Genesene oder Getestete. Das betrifft auch den gesamten Fahrschulbereich und Meisterkurse.
Zugang zu Jugendangeboten für Schüler
Da Schüler in der Schule regelmäßig getestet werden, können sie künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit zugelassen werden.