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München/Mainfranken: Das sind die neuen Corona-Maßnahmen ab Montag

Topnews
20.08.2021, 16:41 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in dunkelblau
Symbolbild: pixabay.com

Am Montag treten bundesweit neue Corona-Maßnahmen in Kraft – auch in Bayern gelten neue Regeln. Das hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag mitgeteilt. Die Maßnahmen greifen dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis drei Tage in Folge bei 35 oder höher liegt. Mit einem Tag Versatz gelten dann die neuen Beschlüsse. Die Tage vor dem 23. August gelten für mögliche Verschärfungen bereits mit.

Umgekehrt muss die die Inzidenz fünf Tag unter 35 liegen, damit die 3-Regel mit einem Tag Versatz wieder nicht mehr greift.

3G-Regel

Bei einer Inzidenz von 35 oder höher greift die 3G-Regel. Diese erlaubt den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen nur für Personen, die genesen, geimpft oder getestet sind. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen, ebenso Schüler, da diese im Rahmen des verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Die 3G sind Voraussetzung für:

- Den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. In Alten- und Pflegeheimen gilt eine inzidenzunabhängige Testpflicht.

- Den Zugang zur Innengastronomie.

- Die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen.

- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege).

- Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen).

- Beherbergungen. Hier wird ein Test bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden verlangt.

Sport- und Kultur-Großveranstaltungen

Große Sport- und Kulturveranstaltungen sind künftig inzidenzunabhängig möglich. Bayern erhöht die zulässige Zuschauerzahl: Oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden ist die zulässige Auslastung auf maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität beschränkt. Die absolute Höchstgrenze ist auf 25.000 festgelegt.

Die Regelungen im Detail gibt es hier.