Schweinfurt: Urteil für Tötung des eigenen Babys rechtskräftig
Es bleibt dabei: Eine Mutter aus Schweinfurt muss für die Tötung ihres Babys für acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Schweinfurt hat ihre Revision gegen das Urteil abgewiesen.
Das Gericht hatte sie vor zehn Monaten wegen Totschlags verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die junge Frau ihr neugeborenes Mädchen nach der Geburt, im August 2020, nicht versorgt hatte und sterben ließ. Auch die komplette Schwangerschaft hatte sie verheimlicht, um keine weiteren Einschränkungen durch ein zweites Kind in Kauf nehmen zu müssen.
Ihr Verteidiger hatte damals eine Bewährungsstrafe für einen minderschweren Fall des Totschlags plädiert.