Würzburg: Vorzeitige Entlassung für 19 Häftlinge
19 Häftlinge aus der JVA in Würzburg dürfen in diesem Jahr Weihnachten wohl zuhause feiern. Das teilt das Gefängnis auf Nachfrage mit.
Bei der umgangssprachlichen "Weihnachtsamnestie" handelt es sich tatsächlich um eine gesetzliche Regelung. Die ermöglicht es, dass Gefängnisinsassen, deren planmäßige Haftentlassung zwischen dem 22.12. und dem 06.01. des Folgejahres liegt, einen Antrag auf eine Entlassung vor Weihnachten beantragen können.
So soll sichergestellt werden, dass die Häftlinge über die Feiertage etwas zu Essen und ein Dach über dem Kopf haben.13 Männer und 6 Frauen profitieren in diesem Jahr davon. Sie werden voraussichtlich bereits am 21.12. aus der Haft entlassen.
Alle 19 Menschen wollen aus der Haft entlassen werden und haben deshalb, wie einige weitere Häftlinge, einen entsprechenden Antrag gestellt. Nicht alle Anträge konnten genehmigt werden, weil teilweise die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. So lag das Entlassungsdatum bei einer Person beispielsweise außerhalb des infrage kommenden Rahmens.
Die JVA hat außerdem die Möglichkeit die Anträge abzulehnen, wenn die Person, die entlassen werden möchte, keine feste Bleibe hat, Weihnachten also möglicherweise auf der Straße verbringen müsste. So soll sichergestellt werden, dass die Häftlinge über die Feiertage etwas zu Essen und ein Dach über dem Kopf haben.
Transparenz-Hinweis: Entgegen einer früheren Formulierung in dieser Meldung kann die frühere Haftentlassung auch für Straftäterinnen und Straftäter angewendet werden, die eine Freiheitsstrafe wegen schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen verbüßt haben.