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Unterfranken: Mit dem E-Scooter richtig unterwegs sein

18.05.2022, 05:30 Uhr in Lokales
Die Lenkstange eines E-Scooters
Foto: Pixabay.com

Waren es 2020 noch 19, hat es im vergangenen Jahr in Unterfranken schon 37 E-Scooter-Unfälle gegeben, Tendenz steigend.

Alle 37 haben sich auch verletzt, sieben standen unter Alkohol-, einer unter Drogeneinfluss.

Die bayerische Polizei hat deswegen jetzt eine Übersicht zusammengestellt, worauf es bei dem Fahren mit den Elektrorollern ankommt.

Beschreibung

E-Scooter sind Elektroroller und zählen zu den Kraftfahrzeugen. Sie können bis zu 20 km/h schnell fahren. Sie sind für den Straßenverkehr zugelassen, benötigen aber eine Versicherungsplakette.

Voraussetzungen

Bei der Nutzung von E-Scootern gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine Helmpflicht gibt es nicht, aber von der Polizei die Empfehlung während der Fahrt einen zu tragen. Ein Führerschein ist nicht nötig. Allerdings: Verstößt man gegen Verkehrsregeln, während man mit dem Scooter unterwegs ist, kann die Polizei ein Fahrverbot verhängen und ein den (Auto-)Führerschein einziehen.

Regeln

Ist ein Fahrradweg auf der Strecke, die ihr mit dem E-Scooter fahrt, muss dieser genutzt werden. Gibt es keinen, fahren die Roller auf der Straße. Auf Fußwegen oder in der Fußgängerzone dürfen sie nicht gefahren werden. Auch in Einbahnstraßen dürft ihr nur in Fahrtrichtung unterwegs sein.

Alkohol

Für die Fahrt gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung und eine Alkoholgrenze von 0,3 Promille – wie beim Auto. Wer mit über 0,5 Promille erwischt wird zahlt 500 Euro Bußgeld, ist für einen Monat seinen Führerschein los und zwei Punkte in Flensburg gibt’s noch obendrauf.

Wichtig: Unter 21 Jahren und während der Probezeit das Autoführerscheins gilt auch auf dem Elektroroller die 0,0 Promille Grenze.