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Unterfranken: Was gilt beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken?

27.12.2021, 13:52 Uhr in Lokales
Kleiderhaken im Handel
Foto: Funkhaus Würzburg

Weihnachten ist schon wieder vorbei – was bleibt, sind die Geschenke. Aber was tun mit den unbeliebten Geschenken? Über 95 Prozent der Händler in der Region seien kulant und würden Artikel innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen. Das bestätigt der Handelsverband Unterfranken. Kunden sollten deswegen den Kassenbon immer aufheben - einen Anspruch darauf, den Kaufpreis der Ware in bar zurückzubekommen, gebe es aber nicht. Alternativ können Kunden einen Gutschein erhalten. Zum Umtausch verpflichtet sei der Einzelhandel aber generell nicht. Außer ein Umtausch wurde mündlich oder schriftlich bestätigt.

Anders sieht es beim Online-Shopping aus. Da könne der Käufer die Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.

Bei Reklamationen allgemein gelte eine zweijährige Gewährleistung, so der Handelsverband. Vom Umtausch ausgeschlossen seien generell Lebensmittel oder Hygieneprodukte, wie zum Beispiel Unterwäsche.

Insgesamt sei die Anzahl an umgetauschten Artikeln nach Weihnachten rückläufig, so der Handelsverband. Es werde immer gezielter gekauft oder im Vorfeld schon auf Gutscheine ausgewichen.