Würzburg/Heidingsfeld: Urteil in Raser-Prozess rechtskräftig
Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Dazu hat das Würzburger Landgericht im letzten Herbst einen jungen Mann verurteilt, der im Dezember 2019 mit einem geliehenen Auto durch Heidingsfeld gerast ist und dabei eine gehörlose Passantin und ihren Hund angefahren hat.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten damals gegen das Urteil Revision eingelegt, diese jetzt allerdings zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass der damals 20-Jährige wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen ist. Zwar ist er nicht mit der Absicht jemanden zu verletzten in das Auto gestiegen, sondern wollte möglichst schnell mit dem Wagen fahren. Dabei hat er aber gewusst, dass er jemanden verletzten könnte und das in Kauf genommen.
Die Passantin und ihr Hund waren bei dem Unfall leicht verletzt worden.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg den jungen Mann wegen versuchten Mordes angeklagt. Diese Einschätzung teilte das Gericht aber nicht und im laufenden Prozess habe es dahingehend auch keinen Antrag von Seiten der Staatsanwaltschaft gegeben.
Der ursprüngliche Verdacht, dass es ein illegales Autorennen gegeben hätte, konnte nicht bestätigt werden. Zum Tatzeitpunkt hat laut Gutachten nur ein Auto die Ampel passiert, an deren Übergang der damals 20-Jährige mit der Passantin zusammengestoßen war.