Würzburg: Polizei hat Journalistenwohnung rechtswidrig durchsucht
Die Würzburger Polizei hat rechtswidrig die Wohnung eines Journalisten durchsucht. Das hat das Landgericht Würzburg nun festgestellt. Das teilte die Anwaltskanzlei mit, die den Journalisten Thomas Herterich in diesem Fall vertreten hat.
Journalist hatte Aufnahmen von Demo-Blockade
Der freie Journalist hatte im vergangenen Dezember eine Querdenker-Demo in Würzburg begleitet, bei der es zu Blockaden aus dem linken Spektrum gekommen war. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen diese Personen auf. Der Journalist Herterich hatte die Szenen dokumentiert.
Staatsanwaltschaft hatte Aufnahmen als Beweismittel beschlagnahmt
Per Staatsanwaltsbeschluss durchsuchte die Polizei schließlich die Wohnung des Journalisten, um an die Aufnahmen als Beweismittel zu kommen. Der wollte hingegen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Journalist Gebrauch machen.
Das Amtsgericht hatte Herterich in diesem Zusammenhang jedoch eine journalistische Tätigkeit abgesprochen.
Landgericht gibt Beschwerde Herterichs Recht
Das Landgericht gab nun seiner Beschwerde Recht. Auch wenn der freie Journalist überwiegend in sozialen Medien berichtet und auch tendenziell eher linkspolitisch steht, sei seine Arbeit durch die Pressefreiheit gedeckt. Die Durchsuchung seiner Wohnung war demnach rechtswidrig.
Das Landgericht stellte in diesem Zusammenhang klar, dass auch Veröffentlichungen von eigens angefertigten Inhalten unter redaktioneller Aufbereitung in sozialen Medien, wie zum Beispiel Twitter, als journalistische Tätigkeit angesehen werden können. Damit waren die angefertigten Aufnahmen von der Pressefreiheit geschützt.