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Mainfranken: Knallhart-Lockdown ab Mittwoch

13.12.2020, 11:21 Uhr in Lokales
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Foto: Pixabay.com

Der harte Corona-Lockdown kommt. Nach einem telefonischen Bund-Länder-Gipfel sind Kanzlerin Merkel, Berlins regierender Bürgermeister Müller, Bayerns Ministerpräsident Söder und Bundesfinanzminister Scholz am Sonntag vor die Presse getreten und haben folgende Beschlüsse mitgeteilt:Ab Mittwoch (16.12.) wird der Einzelhandel deutschlandweit geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Supermärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Drogerien, Abhol- und Lieferdienste, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Apotheken, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, die Post, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkäufe und Großhandel.Außerdem gilt ab Mittwoch ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit überall in Deutschland.Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen ab Mittwoch ebenfalls schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.Auch die Schulen werden ab Mittwoch geschlossen. Kinder sollen, wo immer möglich, zu Hause betreut werden. Distanzunterricht soll möglich sein. Lediglich eine Notfallbetreuung soll sichergestellt werden. Ähnlich wird es in den Kitas sein. Für Eltern soll es Möglichkeiten geben, für die Betreuung ihrer Kinder in diesem Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. In jedem Fall aber auf maximal 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.Außerdem hat Bayerns Ministerpräsident Söder angekündigt, eine generelle nächtliche Ausgangssperre im Freistaat zu verhängen. Diese gilt von 21 Uhr abends bis 05 Uhr morgens. Bisher gilt sie lediglich in den Hotspots. An Silvester wird es hierbei keine Ausnahme geben.Sonderreglung Weihnachten: An den Weihnachtsfeiertagen (24. Bis 26. Dezember) gilt eine Sonderreglung der maximalen Anzahl an Personen, die zusammen feiern dürfen: ein Hausstand plus maximal vier Personen aus der engsten Familie (gerade Linie: Eltern, Kinder, Geschwister sowie deren jeweilige Partner).Auch für Silvester gibt es neue Beschlüsse: So wird in diesem Jahr der Verkauf von Feuerwerk grundsätzlich verboten. Außerdem gibt es ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Kommunen sollen zusätzlich an besonders belebten Plätzen ein Feuerwerksverbot durchsetzen. Vom Abschießen eines Feuerwerks rät die Bundesregierung in diesem Jahr grundsätzlich dringend ab - auch vor dem Hintergrund der Verletzungsgefahr, denn das Gesundheitssystem arbeitet jetzt schon am Limit.An die Arbeitgeber in Deutschland appellieren Merkel und Söder eindringlich: Sie sollen prüfen, ob Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar möglich sind. Wo immer es irgendwie machbar ist, soll Homeoffice umgesetzt werden. Nur so könne man deutschlandweit den Grundsatz Wir bleiben zu Hause auch umsetzen.Für Alten- und Pflegeheime will die Bundesregierung mehr Tests zur Verfügung stellen. Die Länder sollen einen verpflichtenden Corona-Test pro Woche für das Personal anordnen.Auch für Gottesdienste gibt es schärfere Regeln: Diese sollen nur dann erlaubt sein, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern sichergestellt ist. Maskenpflicht gilt auch am Platz, Gesang der Gemeinde bleibt verboten. Darüber wird das Innenministerium mit den Kirchen beraten.Reisen in der Weihnachtszeit werden zwar nicht verboten, es wird aber dringend davon abgeraten. Bund und Länder appellieren eindringlich, bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland abzusehen. Sie weisen außerdem darauf hin, dass es bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten Pflicht ist, die Einreise digital anzumelden und für einen Zeitraum von zehn Tagen in Quarantäne zu gehen. Ein vorzeitiges Ende der Quarantäne ist nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Dieser kann frühestens fünf Tage nach der Einreise gemacht werden.Alle Regelungen gelten vorerst bis 10. Januar. Bei Bedarf können sie aber verlängert werden. Am 5. Januar soll erneut darüber beraten werden.Angesichts des harten Lockdowns ab Mittwoch erweitert der Bund Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht werden. Das erklärte Finanzminister Scholz. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen.