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Tauberbischofsheim: Überfall mit Staubsauger - Täter muss in Haft

25.01.2021, 16:33 Uhr in Lokales
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Foto: Pixabay.com

Urteil im Prozess um einen fingierten Supermarkt-Überfall in Tauberbischofsheim: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Mosbach zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Begründung des Gerichts: schwerer Raub in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.Der 30-Jährige hatte im Dezember 2019 gemeinsam mit drei Komplizen einen Discounter in Tauberbischofsheim überfallen. Dort hatte er die Kassiererin mit einer Pistolenattrappe bedroht und mit Kabelbindern gefesselt und anschließend 60.000 Euro erbeutet. Diese hatte er mit einem selbst mitgebrachten Staubsauger aus einem Tresor gesaugt. Vor Gericht gab der Angeklagte die Vorwürfe zu. Er erklärte, das Geld dringend benötigt zu haben, weil er wegen seiner Drogensucht mit etwa 7.000 Euro verschuldet war. Die Polizei war dem Mann auf die Schliche gekommen, weil er seine Brille am Tatort verloren hatte. Ein Optiker konnte den Besitzer identifizieren. Erst später gerieten die drei Komplizen des 30-Jährigen ins Visier der Ermittler. Bei einem von ihnen handelt es sich um den Leiter des Discounters. Er soll auch den Plan für den Überfall gehabt haben. Ein Angestellter soll den Angeklagten in den Markt gelassen, ein dritter das Fluchtauto gefahren haben. Sie müssen gesondert vor Gericht. Dass die Kassiererin sich zum Zeitpunkt des fingierten Überfalls im Laden befunden habe, will der Angeklagte vorher nicht gewusst haben. Er habe niemanden verletzten wollen. Da der Überfall aber echt aussehen sollte, habe er sie bedrohen müssen. Dieser Aussage widersprach einer der Komplizen vor Gericht.