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Würzburg: Messerattacke - Amtsgericht lehnte Betreuer ab

02.07.2021, 06:05 Uhr in Lokales
Gericht Justizzentrum Würzburg
Foto: Funkhaus Würzburg

Braucht der Somalier, der für die tödliche Messerattacke verantwortlich ist, einen Betreuer oder nicht? Das Amtsgericht in Würzburg lehnte das Mitte April 2021 ab. Das hat es bestätigt. Damals habe es nicht ausreichend Anhaltspunkte für eine Notwendigkeit gegeben, heißt es. Außerdem sei der Mann mehrmals nicht zu Hause angetroffen worden. Den Anstoß dazu hatte eine behandelnde Einrichtung gegeben. Aktuell wird laut Gericht erneut geprüft, ob der Somalier einen Betreuer braucht. Am Tattag sei ein Sachverständiger beauftragt worden, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen, das laufe weiter. Die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg hatte den Anstoß zur erneuten Prüfung gegeben.

Zweimal hat das Amtsgericht Würzburg sich außerdem mit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung befasst. Der erste Fall war im Januar 2021. Damals sei der Betroffene aber freiwillig in einer psychiatrischen Einrichtung geblieben, weshalb eine Zwangsunterbringung nicht notwendig wurde. Nach dem der Somalier Mitte Juni erneut psychische Auffälligkeiten zeigte – er stieg in ein fremdes Auto – kam er eine Nacht in eine psychiatrische Einrichtung. Aus Sicht der Mediziner lag damals keine Fremdgefährdung vor, weshalb er entlassen wurde. Eine Entscheidung vom Amtsgericht sei deshalb nicht von Nöten gewesen.