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Unterfranken: Hier darf an Silvester kein Feuerwerk abgeschossen werden

30.12.2025, 06:53 Uhr in Stadtgespräch
Feuerwerk picjumbo com

2025 geht zu Ende, und in der Neujahrsnacht heißt es „Willkommen 2026“. Für viele gehört ein Feuerwerk einfach dazu, um das neue Jahr festlich zu begrüßen, während andere darauf verzichten – aus Gründen des Lärmschutzes, des Umweltschutzes oder des Tierschutzes.

Feuerwerk birgt außerdem gewisse Risiken: Es kann zu Verletzungen kommen und die Brandgefahr steigt.

Deshalb haben einige Städte und Gemeinden in der Region bestimmte Regeln eingeführt, zum Beispiel ausgewiesene Verbotszonen, um alle sicher ins neue Jahr starten zu lassen.

Regelungen in der Region

  • Sicherheitsbereich mit Feuerwerksverbot und Verbot von Glas in der Domstraße und auf der Alten Mainbrücke, sowie den dazugehörigen Seitenstraßen.
  • Feuerwerksverbot und Sperrung im Bereich Residenz, Festung, Käppele.
  • Feuerwerksverbot im Umkreis von 200 Metern an Schulen, Altenheimen, Kirchen.
  • Verbotszone im gesamten Altstadtbereich. Betroffene Straßen: Hauptstraße, Marktplatz, Oberer Markt, Bahnhofstraße,
    Prof.-Jäcklein-Straße, Richard-Haupt-Straße, In den
    Gräben, Untere Zwingergasse, Storchgasse, Graben-
    gasse, Untere Spitalgasse, Mittlere Spitalgasse, Obere
    Spitalgasse, Bgm.-Berz-Straße, Schulgasse, Badgasse,
    Kellereigasse, Hetzersgasse, Obere Zwingergasse,
    Zehentgasse, Pfarrgasse, Spitalstraße, Mittl. Zwinger-
    gasse, Höfleinsgasse, Gänseplatz, Stockgasse,
    Schelfengasse, Kreuzgasse, Weinstraße, Sackgasse,
    Manggasse, Am Zeilitzheimer Tor
  • Verbotszonen In der Nähe von Kirchen und Gärtnereien in Volkach und den Ortsteilen. Hier ist ein Abstand von mindestens 100 Meter einzuhalten.
  • Es gibt keine ausgewiesene Verbotszone, aber....
  • Im gesamten Stadtgebiet und in den Stadtteilen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist Feuerwerk verboten
  • Feuerwerksverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern.
  • Feuerwerkverbot in der Altstadt, also innerhalb des Bereichs Altstadtbereich Haaggasse, Grafen-von-Rieneck Straße, Alfred-Stumpf Straße, Anlagenstraße, Obere Brückenstraße, Mainkai, Seeweg.
  • Kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
  • Feuerwerksverbot im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt, v.a. zum Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses
    Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof
Keine Garantie auf Vollständigkeit. Genannt sind Bereiche, die uns von Städten und Gemeinden gemeldet wurden.