Dettelbach / Geiselwind / Bamberg: Klage gegen Veranstalter von Heroes-Festival

Der Festivalsommer in der Region neigt sich dem Ende zu – nun droht dem Betreiber des Heroes-Festivals in Geiselwind Ärger. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat am Oberlandesgericht Bamberg eine Klage eingereicht.
Grund dafür sind unzulässige Gebühren für Bezahlchips in Form eines Armbands, die auf dem Festivalgelände verwendet wurden.
Konkret verlangt der Veranstalter aus Dettelbach für die Aktivierung und das einmalige Aufladen des Chips eine Gebühr von 1,50 Euro. Wer sich nach dem Festival das restliche Guthaben auszahlen möchte, muss noch mal 50 Cent zahlen.
Laut der Verbraucherzentrale ist das unzulässig – vor allem, weil es keine Alternative zum Bezahlen gibt.
Zunächst hatte die Verbraucherzentrale das Heroes Festival abgemahnt. Da der Veranstalter weder Einsicht zeigte noch eine Unterlassungserklärung abgab, wurde er nun verklagt.
Auf eine Anfrage der Redaktion reagierte das Heroes Festival nicht.
Insgesamt hat die Verbraucherzentrale seit Mai bundesweit zehn Festivals wegen unzulässiger Gebühren bei den Bezahlchips abgemahnt, acht davon lenkten ein.





