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Eisenheim/Würzburg: Zwei Urteile im Theresa-Prozess rechtskräftig

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25.10.2021, 16:56 Uhr in Lokales
Das Justizzentrum in Würzburg von vorne
Foto: Funkhaus Würzburg

Neue Wende im Theresa-Prozess: Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage haben die Berufung gegen zwei der Angeklagten am Montag zurückgezogen. Das heißt: Gegen die beiden 23 und 24 Jahre alten Männer wird das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom Herbst 2019 rechtskräftig. Sie müssen wegen unterlassener Hilfeleistung eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 2.000 Euro zahlen.

Das Urteil bedeutet aber auch: Weil die beiden Männer nicht mehr angeklagt sind, haben sie damit kein Zeugenverweigerungsrecht mehr und stehen ab sofort als Zeugen zur Verfügung. Das könnte bei der Verhandlung gegen den Fahrer des Autos und den Beifahrer bedeutsam werden.

Die damals 20-jährige Theresa war in Eisenheim von einem Auto erfasst worden, in dem die vier betrunkenen Angeklagten saßen. Sie starb wenige Tage später im Krankenhaus. Die Männer fuhren am Unfallort einfach weiter. Im ersten Prozess war der Fahrer als schuldunfähig eingestuft worden – er wurde wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Der Prozess war längere Zeit unterbrochen, weil zwischenzeitlich ein Mordverdacht im Raum gestanden hatte. Es ging um die Frage, ob einer der Passagiere den Fahrer aufgefordert hatte, Theresa umzufahren. Dafür fanden sich aber keine stichhaltigen Beweise.