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Würzburg: Alarmstufe Gas – was heißt das für die Region?

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23.06.2022, 15:30 Uhr in Lokales
Gasherd

Am Vormittag hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Stufe zwei von drei beim Notfallplan Gas ausgerufen. Was heißt das für Würzburg?

Ja, es gibt eine bundesweite Störung der Gasversorgung, die führt zu einer Verschlechterung der allgemeinen Versorgungslage. Die Versorgungssicherheit in der Region ist aber aktuell gewährleistet.

Das teilt die WVV auf Anfrage der Redaktion aktuell mit. Bereits seit Ausrufen der Frühwarnstufe im März kommt bei der WVV regelmäßig ein Krisen-Team zusammen, dass über die aktuelle Lage informiert und sich davon ausgehend auf mögliche Szenarien vorbereitet. Ähnlich schildert es die LKW in Kitzingen, der dortige Energieversorger.

Auch hier gibt es ein Krisenteam, das sich regelmäßig über die aktuelle Lage austauscht. Zwar gebe es keine Urlaubssperre, aber jeder Entscheidungsträger müsse derzeit rund um die Uhr erreichbar sein. Die Lage auf dem Energiemarkt ist angespannt, die Versorgung, besonders für die Haushalte als Endverbraucher aber aktuell gesichert. Klare Aussagen über Preissteigerungen könne man derzeit noch nicht zuverlässig treffen, da das von kurzfristigen Entwicklungen und den Entscheidungen der Bundesnetzagentur abhänge.

Was heißt das für die Versorgung der Kunden?

Zwar sind die Gasspeicher in Deutschland mit knapp 60 Prozent stärker gefüllt als noch im Vorjahr. Sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein für den Winter ausreichender Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember aber kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar, so die WVV.

Die Bundesregierung kümmere sich um alternative Gas-Lieferungen und baue mit Hochdruck die nötige Infrastruktur. Momentan sei die Versorgungssicherheit in Würzburg gewährleistet. Bei einem tatsächlichen Gasstop wird es entscheidend sein, wie die Bundesnetzagentur auf aktuelle Entwicklung reagiert.

Alarmstufe ausgerufen

Die sogenannte Alarmstufe tritt in Kraft, wenn die Versorgung gestört ist. Das ist mit der Drosselung der Gaslieferungen aus Russland der Fall. Aber was heißt das konkret? Wie steht es um die Energieversorgung in der Region?

Die Stufen des Notfallplans

- Frühwarnstufe: sie ist die erste Stufe im Notfallplan. Tritt sie in Kraft, kommt ein Krisenteam zusammen, das aus Behörden und Energieversorgern besteht. Sie beobachten jetzt genau die Lage am Energiemarkt und die Versorgungssituation und schätzen die Lage regelmäßig für die Bundesregierung ein. Der Staat greift zu diesem Zeitpunkt noch nicht ein, aber die Gashändler und -Versorger suchen beispielsweise nach Alternativen, um die Versorgung der Kunden weiter gewährleisten zu können und greifen beispielsweise auf Gasspeicher zurück. Die sind deutschlandweit aktuell zu rund 60 Prozent gefüllt.

- Alarmstufe: diese Stufe ist die zweite von drei und jetzt ausgerufen worden. Ab jetzt liegt eine Störung der Gasversorgung vor, im aktuellen Fall, weil Russland die Gaslieferung über die Pipeline Nord-Stream 1 gedrosselt hat. Aktuell ist sie zu rund 40 Prozent ausgelastet. Ab dem 01.07. wird die Pipeline planmäßig gewartet, dann findet rund zehn Tage lang über diesen Weg keine Gaslieferung statt. Sollte sich die Situation mit Russland in dieser Zeit weiter zuspitzen, ist es möglich, dass Russland nach der Wartung den Gashahn ganz zudreht.

- Notfallstufe: sollte das eintreffen, ist es wahrscheinlich, dass Stufe 3 des Notfallplans in Kraft tritt. Bei einer dann erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung wird jetzt die Bundesnetzagentur zum sogenannten „Bundeslastverteiler“. Sie kann jetzt entscheiden, an Verbraucher gelieferte Gasmengen zu reduzieren oder sie vorübergehend ganz von Netz zu nehmen. Das trifft zuerst Unternehmen. Bestimmte Kunden sind dabei aber besonders geschützt. Dazu zählen private Haushalte und Krankenhäuser. Sie sollen, so lange wie möglich, normal weiterversorgt werden.

Was ist §24 EnSiG?

Es ist nicht das letzte, aber eines der schärfsten Mittel der Bundesregierung – der §24 der Energiesicherungsgesetzes. Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die Menge des importierten Gases stark einbricht, kann sie entscheiden, dass diese Maßnahme greift. Dann können die Energieversorger ihre gestiegenen Kosten direkt an die Kunden weitergeben, was zu sprunghaften Anstiegen der Gaspreise führen kann. Grundsätzlich ist dieser Schritt mit der Ausrufung der „Alarmstufe“ jetzt möglich.

Laut Wirtschaftsminister Habeck werde man diesen Schritt aber genau abwägen und nicht leichtfertig gehen. Nur im Notfall, wenn die Energieversorger die hohen Anschaffungskosten auf dem Energiemarkt nicht mehr stemmen können, werde man diesen Hebel ziehen.

Kommt diese Maßnahme, sind die Energieversorger verpflichtet, den Verbrauchern mitzuteilen, dass die Preise steigen und dies auch zu begründen. Frühestens am Tag nach dieser Benachrichtigung kann die Erhöhung greifen. Ist das der Fall wird den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, davon muss allerdings unmittelbar nach Bekanntwerden der Erhöhung Gebrauch gemacht werden.

Die Bundesnetzagentur ist dazu verpflichtet, die Maßnahme umgehend wieder aufzuheben, sobald wieder ausreichend Gas importiert werden kann, spätestens aber, wenn die Notfall-, bzw die Alarmstufe des Notfallplans Gas nicht mehr in Kraft sind. Gleichzeitig können die Kunden alle zwei Monate bei den Versorgern eine Überprüfung der Lage und gegebenenfalls eine Anpassung der Preise auf ein der Versorgungssituation angemessenes Niveau verlangen. Die Versorgungsunternehmen sind ihrerseits dazu verpflichtet, die Überprüfung durchzuführen und das Ergebnis innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

Spätestens vier Wochen, nachdem die Maßnahme durch die Bundesnetzagentur wieder aufgehoben wurde, müssen auch die Preise wieder auf ein angemessenes Niveau gesenkt werden.

Fazit:

Aktuell haben wir in Deutschland und der Region genug Gas. Allerdings ist der Verbrauch durch die warmen Temperaturen (kaum Bedarf zu Heizen) vergleichsweise gering. Ziel der derzeit getroffenen Maßnahmen ist daher vor allem sicherzustellen, dass die Gasvorräte für Herbst und Winter ausreichend gefüllt und die Versorgung in den kalten Tagen weiterhin gewährleistet ist.