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Würzburg: Antikörpertest reicht nicht für Genesenen-Status

12.02.2022, 09:30 Uhr in Lokales
Ein Richterhammer liegt auf dem Tisch, ein Paragraphenzeichen ist daneben
Foto: Pixabay.com

Ein positiver Antikörpertest reicht nicht aus, um den Genesenen-Status zu bekommen. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt entschieden.

Geklagt hatte ein Mann aus dem Raum Aschaffenburg. Laut Gericht müsse ein Labor-PCR-Test eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigen, um als genesen zu gelten.

Diesen Nachweis über eine Infektion konnte der Kläger aber nicht vorweisen. Bereits das Gesundheitsamt in Aschaffenburg hatte es abgelehnt, dem Mann einen Genesenenausweis auszustellen. Daraufhin wandte er sich an das Gericht.