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Würzburg/Estenfeld: Messerstecher muss dauerhaft in die Psychiatrie

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26.07.2022, 11:05 Uhr in Lokales
Der Beschuldigte im Messerattacke-Prozess am Urteils-Tag
Foto: Funkhaus Würzburg

Der Würzburger Messerstecher muss dauerhaft in die Psychiatrie. Dieses Urteil hat das Würzburger Landgericht am Dienstag gegen den Somalier verhängt. Die Taten am 25. Juni 2021 werden immer in Erinnerung bleiben, so der Vorsitzende Richter.

Das Gericht folgte damit den Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft, der Nebenklage und auch der Verteidigung. Zwei Gutachter waren unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen, dass der Messerstecher psychisch krank ist und zum Tatzeitpunkt in einem Zustand der Schuldunfähig gehandelt habe.

Der Mann habe unter einer akuten paranoiden Schizophrenie gelitten – Stimmen in seinem Kopf hätten ihm die Tat befohlen, weil er sich jahrelang in Deutschland gequält und von Geheimdiensten verfolgt gefühlt habe.

Er sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Der Messerstecher befand sich in seiner eigenen Realität, ohne daraus ausbrechen zu können.

Mit dem Urteil kommt der Würzburger Messerstecher also vielleicht sogar lebenslang in eine psychiatrische Klinik. Es sei das schärfste Schwert des Strafrechts, so der Vorsitzende Richter. Alles andere als eine Wohltat. Solange die psychische Erkrankung des Somaliers fortbesteht und er als allgemeingefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung ausgeschlossen.

Laut Gericht konnte und kann der Prozess das Leid der Opfer und Angehörigen nicht lindern. Die Frage nach dem „warum“ könne wohl nie beantwortet werden.

Der Somalier hatte am 25. Juni 2021 im Woolworth am Würzburger Barbarossaplatz drei Frauen mit einem Messer getötet und mehrere Personen teils lebensgefährlich verletzt. Mutige Passanten hatten sich ihm damals in den Weg gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei in Schach gehalten.

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