Würzburg: Revision im versuchten Hammer-Mord
Der Prozess um den versuchten Hammer-Mord geht in die nächste Runde – Der verurteilte Handwerker geht in Revision.
Der 28-Jährige ist Ende März vom Würzburger Landgericht zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Über die Revision wird jetzt vor dem Bundesgerichtshof entschieden.
Der Handwerker hatte im Prozess um den versuchten Mord gestanden, einer damals 25-jährigen Studentin mehrfach mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen zu haben – mindestens zwölf Mal. Die junge Frau wurde lebensgefährlich verletzt. Er hatte sich von Gewaltpornos zu der Tat inspirieren lassen. Das Gericht hatte auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet: Von dem Mann würde ohne Behandlung weiterhin Gefahr ausgehen, so die Richter. Laut eines Gutachters liegen bei dem Handwerker eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und eine sadistische Sexsucht vor.
Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft – anders als bei einer Berufung gibt es keine neue Beweisaufnahme. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof steht noch nicht fest.