Schonungen: Gemeinderat kippt Bürgerbegehren zum Kreisverkehr

Es wird vorerst kein Bürgerbegehren zum geforderten Kreisverkehr in Schonungen geben. Der Schonunger Gemeinderat hat den Antrag als unzulässig abgelehnt. Am östlichen Ortsausgang, wo der Kreisverkehr entstehen soll, verläuft eine Staatsstraße, damit ist rechtlich der Freistaat und das staatliche Bauamt zuständig.
Die Gemeinde sei einfach nicht in der Verantwortung, so Bürgermeister Stefan Rottmann gegenüber unserer Redaktion. Anwohner fordern seit Jahren einen Kreisverkehr, um die Stelle sicherer zu machen, 750 Unterschriften wurden gesammelt. Die Strecke gilt jedoch offiziell nicht als Unfallschwerpunkt. Die Antragsteller haben jetzt noch die Möglichkeit zu klagen und die Sache vor das Verwaltungsgericht zu bringen. Ob Klage eingereicht wird, ist noch nicht bekannt





