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Würzburg: Busunternehmer fordert Corona-Schadensersatz – noch keine Entscheidung

10.03.2021, 12:52 Uhr in Lokales
Die Ansicht auf das Justizzentrum in der Ottostraße als Gerichtsgebäude in Würzburg
Foto: Funkhaus Würzburg

Das Reisebus-Unternehmer "Lyst-Reisen" aus Zellingen (Landkreis Main-Spessart) verklagt den Freistaat Bayern auf Corona-Schadensersatz. Vor dem Landgericht in Würzburg konnten sich die beiden Parteien am Mittwoch nicht gütlich einigen. Das hat das Gericht auf Nachfrage erklärt. Zunächst einmal soll jetzt geprüft werden, ob der Busunternehmer überhaupt einen Anspruch auf den geforderten Schadensersatz hat. Der Anwalt des Klägers, Peil von der Kanzlei Steinbock& Partner, zeigte sich auf Nachfrage unzufrieden mit dem Gerichtstermin. Er geht davon aus, dass die Klage vom Würzburger Gericht abgewiesen wird. Eine Entscheidung wird Anfang April erwartet. Sollte die Klage abgewiesen werden, werden Pfeil und sein Mandant vor das Oberlandesgericht – die nächste Instanz – ziehen, kündigte er an.

Argumentation der Klage: Durch die Corona-Maßnahmen des Freistaats hat der Bus-Unternehmer enormen wirtschaftlichen Schaden genommen. Der Reiseverkehr sei – bis auf eine Ausnahme im Sommer 2020 – zum Erliegen gekommen. Der Bus-Unternehmer arbeitet normalerweise eng mit Flusskreuzfahrten zusammen, die in Würzburg anlegen. 2020 seien hier aber alle Aufträge weggefallen. Schon in der Vergangenheit hatten Corona-Regelungen vor Gericht teils nicht standgehalten.