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Was ist in der Kfz-Versicherung versichert?

18.12.2023, 12:33 Uhr in Service, Anzeige
Crash pixabay
Foto: pixabay.com

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist unabdinglich, um mit dem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Doch was genau ist eigentlich versichert?

Schäden, welche durch das versicherte Fahrzeug an Personen und Sachen verursacht werden, sind versichert. Diese Antwort ist selbstverständlich ausbaufähig. In diesem Beitrag gehen wir ein wenig mehr ins Detail und klären Sie über die verschiedenen Leistungen der Autoversicherungen auf. Mit dem praktischen online Rechner können Sie Ihre möglichen Beiträge berechnen.

Was ist jeweils versichert?

Es gibt verschiedene Arten der Kfz-Versicherung. Diese sind die Kfz-Haftpflicht, die Vollkasko und die Teilkasko, die Kfz-Insassen-Unfallversicherung, den Schutzbrief und den gesonderten Auslandsschadenschutz.

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, welche durch das Kraftfahrzeug verursacht werden. Dazu gehören Personenschäden und Sachschäden. Bei einem Personenschaden werden zum Beispiel Arztkosten, Renten oder Bergungskosten durch die Kfz-Versicherung bezahlt. Bei Sachschäden, zum Beispiel bei einem Parkschaden werden Reparaturen oder der Ersatz von Gegenständen gezahlt. Es wird wiederhergestellt, was vor dem Schaden war.

Teilkasko

Die Teilkasko ist eine hervorragende Kfz-Versicherung, wenn Sie Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden oder Brand abdecken möchten. Bei Unwettern können durch herabfallende Dachziegel oder Äste Schäden entstehen, welche ebenfalls versichert sind.

  • Abdeckung von Risiken: Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Vandalismus, Naturkatastrophen und Zusammenstöße mit Tieren ab.
  • Nicht alle Schäden abgedeckt: Kollisionsschäden mit anderen Fahrzeugen sind in der Teilkasko nicht enthalten.
  • Ergänzung zur Haftpflichtversicherung: Die Teilkasko kann neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Individuelle Anpassung: Die Police kann je nach Bedarf und Budget angepasst werden.
  • Wichtiger Schutz: Sie bietet zusätzlichen Schutz für Fahrzeuge und Fahrer vor unerwarteten Ereignissen.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ist eine hervorragende Ergänzung zur Teilkasko. Diese Kfz-Versicherung beinhaltet auf Wunsch sämtliche Leistungen der Teilkasko und bietet zusätzlich noch einiges mehr. Zum Beispiel greift sie auch bei Eigenverschuldung am eigenen Fahrzeug. Dies beinhaltet Parkschäden. Wenn Sie also beim Ein- oder Ausparken gegen einen großen Stein fahren, dann ist auch dies versichert.

Auch ist man auf der sicheren Seite, wenn das parkende Auto von einem anderen Fahrzeug beschädigt wurde und der andere Verkehrsteilnehmer Fahrerflucht begeht. Wird kein Schädiger festgestellt, zahlt die eigene Vollkasko den entstandenen Schaden wie beispielsweise einen abgefahrenen Spiegel.

Im Falle eines Totalschadens wird der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert von der Kfz-Versicherung erstattet. Es besteht die Möglichkeit, sich statt der Reparatur auch einfach die Versicherungsleistung auszahlen zu lassen. Dabei wird jedoch die Mehrwertsteuer abgezogen, denn es ist ja keine Reparatur erfolgt. Ein unabhängiger Gutachter wird in diesen Fällen hinzugezogen. Ein Vollkaskoschaden sorgt immer dafür, dass im Folgejahr die Beiträge für die Kfz-Versicherung steigen.

Insassen-Unfallversicherung

Eine Insassen-Unfallversicherung schützt, wie der Name schon sagt, die Insassen eines Fahrzeuges. Ist ein Unfall selbst verschuldet, so werden die Insassen des Fahrzeuges durch den Versicherungsschutz des Kfz-Versicherers geschützt. Dies ist eigentlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Dementsprechend ist die Insassen-Unfallversicherung eigentlich überflüssig. Sie kann jedoch zur zusätzlichen und persönlichen Absicherung mit abgeschlossen werden. Bei Fremdverschulden greift die Kfz-Haftpflicht des anderen Fahrers.

Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief ist insbesondere dann sehr vorteilhaft, wenn man einen Pannendienst oder einen Abschleppdienst benötigt. Ein Mietwagen wird von der Versicherung gezahlt, wenn der eigene Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist. Der Schutzbrief umfasst außerdem Krankenrücktransporte aus dem Urlaub. Auch im Ausland werden Mietwagen und Pannenhilfe sowie das Abschleppen bezahlt. Dem Fahrer steht bei dieser Kfz-Versicherung eine Notrufzentrale zur Verfügung.

Auslandsschadenschutz

Neben den Leistungen, welche der Kfz-Schutzbrief bietet, gibt es die erweiterten Leistungen beim Auslandsschadenschutz. Der Auslandsschadenschutz ist stets sinnvoll. Selbst wenn man nur selten oder gar einmal im Jahr mit dem Auto ins Ausland fährt, ist er regelrecht Gold wert. Die Deckungssummen im Ausland sind häufig niedriger als bei uns und der Auslandsschadenschutz deckt die höheren Kosten zuverlässig ab.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie - https://kalkulator.najtaniejuagenta.pl/kalkulator/oc-ac/