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München/Mainfranken: Corona-Maßnahmen werden ab Mittwoch angepasst

Topnews
15.12.2021, 05:03 Uhr in Lokales
Foto: pixelio.de

Ab Mittwoch werden in Bayern und damit auch in Mainfranken die Corona-Maßnahmen weiter angepasst. Das hat das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder am Vortag bekannt gegeben. Die Maßnahmen gelten bis einschließlich Mittwoch, den 12. Januar 2022:

Testpflicht für Geboosterte bei 2G plus entfällt

Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, braucht in 2G plus-Bereichen ab Mittwoch keinen zusätzlichen Corona-Test mehr. Als geboostert gilt man, wenn die Auffrischung 15 Tage zurück liegt. Die Booster-Impfung ersetzt den Test (auch PCR). Ausgenommen sind unter anderem Besuche in Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime. Hier bleibt die Testpflicht bestehen.

Einige Einrichtungen und Veranstaltungen künftig 2G

Folgende Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen bislang 2G plus galt, sind ab Mittwoch ohne zusätzlichen Test nach 2G zugänglich:

  • Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung (für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G plus)
  • Öffentliche Veranstaltungen (z.B. öffentliches Gedenken, kommunale Events, Werbeveranstaltungen) und private Veranstaltungen (private Feiern) unter freiem Himmel – ausgenommen: Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Zoologische und botanische Gärten (inklusive Innenbereiche)
  • Gedenkstätten (inklusive Innenbereiche)
  • Freizeitparks (inklusive Innenbereiche)
  • Ausflugsschiffe
  • Führungen unter freiem Himmel

Daneben wird der touristische Bahn- und Reisebusverkehr künftig wie der ÖPNV behandelt (3G, keine Kapazitätsgrenze)

Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Für Ungeimpfte werden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Ab Mittwoch gilt: Ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Hier übernimmt Bayern die bundesweite Regelung. Geimpfte und Genesene werden davon nicht mehr ausgenommen. Weiterhin aber Kinder bis 12 Jahre und drei Monate. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Obergrenzen bei privaten Zusammenkünften

Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen (nicht in der Gastronomie) gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Auch hier übernimmt Bayern die bundesweite Regelung.

Sonderregelung Silvester

An Silvester – zwischen dem 31. Dezember (15 Uhr) und dem 1. Januar (9 Uhr) besteht auf bestimmten öffentlichen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen.

Daneben wird für die Silvesternacht die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben.