Schraudenbach/Schweinfurt: Brückeneinsturz muss teilweise erneut vor Gericht
Der Brückeneinsturz an der A7 bei Schraudenbach von 2016 muss teilweise erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Angeklagten wegen eines Formfehlers aufgehoben. Der Fall muss nun erneut zurück an das Schweinfurter Landgericht.
Es handelt sich dabei um einen 50-jährigen Ingenieur. Er war vor rund einem Jahr zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Prozess gegen ihn muss damit komplett von Neuem beginnen.
Weitere Revision zurückgewiesen
Das Urteil gegen einen 60-jährigen Prüfingenieur ist hingegen jetzt rechtskräftig. Seine Revision hat der BGH als unbegründet zurückgewiesen. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Weiteres Urteil steht noch aus
Auch das Urteil gegen einen Statiker ist noch nicht gefallen. Der Prozess gegen ihn wurde von den anderen Verfahren abgekoppelt und konnte wegen einer Erkrankung der Anwältin noch nicht starten. Ein weiterer Angeklagter in den Fall war im Prozess 2023 freigesprochen worden.
Traggerüst auf Baustelle war zu schwach
2016 war die in Bau befindliche A7-Brücke eingestürzt. Ein Arbeiter starb, mehrere wurden teils schwer verletzt. Ursache war, dass ein Traggerüst nicht ausreichend für die zu tragende Last konzipiert war.