Würzburg/Deutschland: Katholische Kirche ändert ihr Arbeitsrecht
Es dürfte ein besonderer Tag für viele der rund 20.000 Beschäftigten im Bistum Würzburg und bei der Caritas in der Region sein.
Bei einer zweitägigen Tagung im Würzburger Kloster Himmelspforten hat sich die Bischofskonferenz am Dienstag auf eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts verständigt. Die bisherige personenbezogene Ausrichtung wird durch einen institutionsbezogenen Ansatz ersetzt.
Privatleben wird Privatsache
Bedeutet: das Privatleben der Beschäftigten, ihre Sexualität, ihr Beziehungsstatus, ihre Religion, ihr Alter, ihre Herkunft und ihr Geschlecht sollen bei der Frage nach einer Anstellung keine Rolle mehr spielen. Lediglich in Berufen, in denen es für die Repräsentation unbedingt nötig ist, dass die Person katholisch ist, soll die Frage nach der religiösen Zugehörigkeit noch arbeitsrechtlich relevant sein.
Das betrifft Menschen im pastoralen und katechetischen Dienst und zum anderen diejenigen, die "das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren", also beispielsweise Referentinnen und Referenten oder auch Religionslehrkräfte.
Durch die Neuausrichtung des Arbeitsrechts werden auch die Rechte queerer Menschen in der Kirche gestärkt. Bisher drohten bei Bekanntwerden von Homosexualität oder einer erneuten Heirat nach einer Scheidung Kündigungen für die Beschäftigten.
Für Pfarrer ändert sich erstmal nicht so viel. Da die in ihrer Tätigkeit an das Zölibat gebunden sind und deshalb nicht heiraten dürfen, spiele eine mögliche Scheidung oder die Sexualität hier keine Rolle, so das Bistum Würzburg.
Vielfalt und Rechte queerer Menschen stärken
"Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt", so die Deutsche Bischofskonferenz (DBK). "Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein."
Einzige Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Katholischen Kirche sei "eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums".
Bistum Würzburg setzt Beschluss in geltendes Recht um
Das Bistum Würzburg teilt auf Nachfrage der Redaktion mit: Das Bistum wird die am 22. November 2022 beschlossene Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" und der zugehörigen „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ umsetzen. Die Umsetzung ist im ersten Quartal 2023 geplant nach entsprechender Vorbereitung durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).
Gegen ihre Diskriminierung hatten im Januar queere Beschäftigte unter dem Motto #OutInChurch protestiert und der DBK bei deren Vollversammlung im März mehr als 117 000 Unterschriften übergeben. Der DBK-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, hatte daraufhin angekündigt, dass das Arbeitsrecht verändert werden soll.