Würzburg: Freispruch nach "Hitlergruß-Geste" bei Querdenker-Demo
Nach einer umstrittenen Geste bei einer Querdenker-Demo in Würzburg ist ein Redner der Versammlung vom Amtsgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 51-Jährigen Anwalt die Verwendung von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen – sie sieht eine Geste des Mannes als Hitlergruß an.
Das Gericht hielt es aber für nicht objektiv nachweisbar, dass es sich tatsächlich um die verbotene Geste gehandelt hatte. Der Mann gab an, bei der Demo Ende Dezember, habe es sich um eine Zeigegeste gehandelt. Er sei aber selbst erschrocken, dass es wie ein Hitlergruß ausgesehen habe, nachdem er Fotos davon gesehen habe.
Zum Freispruch hatten vor allem Aussagen von Polizisten gesorgt, die die Geste ebenfalls nicht als Hitlergruß interpretiert hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und möglicherweise in Berufung zu gehen.