Würzburg/Karlsruhe: BGH bestätigt Urteil gegen Altenpflegerin
Eine Altenpflegerin, die zwei Seniorinnen in einem Volkacher Altenheim Insulin gespritzt hatte, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter – das hat der Bundesgerichthof (BGH) jetzt bestätigt.
Damit folgt der BGH dem Urteil des Würzburger Landgerichts und verwirft die Revision der Staatsanwaltschaft. Die war mit dem Urteil des Würzburger Landgerichts im vergangenen Jahr nicht einverstanden und hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert – wegen zweifachen Mordversuchs.
Was ist passiert?
Die Pflegerin hatte gestanden, in einem Seniorenheim in Volkach zwei Seniorinnen Insulin gespritzt zu haben, das sie gar nicht benötigten. Beide Frauen gerieten so in Lebensgefahr. Nach Angaben des BGH wollte die Altenpflegerin erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Hiervon soll sie sich eine Arbeitsentlastung versprochen haben.
Die Würzburger Richter konnten dabei keinen versuchten Mord erkennen. Auch der BGH geht von gefährlicher Körperverletzung aus.