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Würzburg: Nach Sitzblockade und abgebrochener Kundgebung – AfD gewinnt gegen Polizei vor Gericht
19.04.2024, 14:30 Uhr in Lokales
![Kundgebung der Af D am Gedenktag Kundgebung der Af D am Gedenktag](https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_1200x750_crop_center-center_82_line/Kundgebung-der-AfD-am-Gedenktag.jpeg 1200w, https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_992x620_crop_center-center_82_line/Kundgebung-der-AfD-am-Gedenktag.jpeg 992w, https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_768x576_crop_center-center_60_line/Kundgebung-der-AfD-am-Gedenktag.jpeg 768w, https://charivari-site-bucket.sos-de-fra-1.exoscale-cdn.com/news/_576x432_crop_center-center_60_line/Kundgebung-der-AfD-am-Gedenktag.jpeg 576w)
Foto: Funkhaus Würzburg
Eine Sitzblockade von tausenden Demonstranten in Würzburg hatte im vergangenen Jahr eine Kundgebung der AfD und einen Auftritt von Thüringische AfD-Chef Björn Höcke verhindert.
Laut eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichts hätte die Polizei gegen die Demonstranten vorgehen müssen – das nicht einschreiten war demnach rechtswidrig. Das hat ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mitgeteilt. Die genaue Begründung des Urteils soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für den 25. Juni 2023, dem Jahrestag der Messerattacke am Würzburger Barbarossaplatz, hatte die AfD eine Kundgebung abgekündigt. Auch der als rechtsextremistisch eingestufte Björn Höcke wollte an der Versammlung teilnehmen.