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Zahnlücke schließen per Aligner: Wissenswertes vor dem Behandlungsbeginn

22.04.2024, 08:06 Uhr in Service, Anzeige
Frau Idee Finger pixabay
Foto: pixabay.com

Transparente Zahnschienen, wie Aligner auch genannt werden, werden immer beliebter, wenn es um ästhetische Zahnkorrekturen, etwa das Schließen von kleinen Zahnlücken, geht. Aber de facto eignen sie sich fallweise auch für die Anwendung bei schwerwiegenden Fehlstellungen, wobei es diesbezüglich einiges zu beachten gibt. Grund genug, sich mit dem Thema Zahnschiene, den verschiedenen Anbietern und der Frage nach der Kostenübernahme im Anschluss an die Behandlung etwas detaillierter auseinanderzusetzen.

Was ist der Unterschied zu einer losen oder festen Zahnspange mit Draht?

Bei festen und losen Drahtzahnspangen stellt der angesprochene, regelmäßig verstellte Draht das wesentliche medizintechnische Element dar. Bei der durchsichtigen Zahnschiene ist es dagegen so, dass das einzelne Modell in regelmäßigen Abständen ausgetauscht wird und das folgende eine andere Form besitzt. Dadurch arbeitet der Aligner zwar auch wie die Drahtzahnspangen mit Druck, doch dieser ist im Vergleich zu den anderen Varianten geringer. Das hat zur Folge, dass mithilfe von transparenten Zahnspangen auch leichtere bis mittelschwere Zahnfehlstellungen wie so manche Zahnlücke korrigieren lassen, wie etwa die Evaluation of effectiveness and stability of aligner treatments using the Peer Assessment Rating Index (September 2020) belegt. Gravierende Fehlstellungen, für deren Korrektur jedoch deutlich mehr Druck vonnöten ist, können allerdings nicht durch einen Aligner vorgenommen werden.

Wann ist ein Aligner möglicherweise für die individuelle Zahnkorrektur geeignet?

Eine durchsichtige Zahnschiene kommt prinzipiell für Korrekturen von

  • Über- und Unterbissen,
  • Kreuzbissen,
  • Tiefen und offenen Bissen sowie
  • Einer Zahnlücke oder
  • Einem Engstand.

infrage.

Ferner muss das Gebiss bereits frei von Milchzähnen sein und die bleibenden Zähne schon sehr weitgehend bis vollständig in ihren finalen Positionen stehen. Das ist in der Regel bei etwas älteren Jugendlichen und Erwachsenen der Fall. Und, nicht zu vergessen: Vor dem Behandlungsbeginn ist zunächst im Detail zu klären, ob ein Aligner wie der von DR SMILE überhaupt für die individuelle Anwendung infrage kommt. Dies geschieht im Rahmen einer Voruntersuchung, bei der der Schweregrad der konkret vorliegende Zahnfehlstellung nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingestuft wird. Bei KIG 1 und 2, eventuell auch noch KIG 3, kann man dann näher über eine Aligner-Behandlung nachdenken.

Welche Anbieter gibt es und was gilt es bei der Auswahl zu beachten?

Grundsätzlich können Zahnkorrekturen wie das Schließen einer Zahnlücke mithilfe von transparenten Zahnspangen durch darauf spezialisierte niedergelassene Zahnärzte oder Kieferorthopäden durchgeführt werden. Alternativ kann man sich auch an gewerbliche Anbieter werden. In jedem Fall ist es vor dem Abschluss eines Behandlungsvertrags und dem Therapiebeginn sinnvoll, sich mit den verschiedenen Konzepten und Rahmenbedingungen gründlich zu befassen. Das liegt daran, dass unter anderem in Bezug auf die Haftung bei potenziellen Behandlungsfehlern unterschiedliche Regelungen gelten können und man daher nicht per se von einem auf den anderen schließen kann.

Wer trägt die Kosten für die Zahnkorrektur per transparenter Zahnspange?

Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich beim Anwender um einen Jugendlichen oder Erwachsenen handelt.

  • Bei Jugendlichen muss die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung (KIG 2 oder mehr) vor dem Behandlungsbeginn nachgewiesen werden, damit die Kosten von den Krankenkassen und/oder Zahnzusatzversicherungen rückwirkend erstattet werden können. Wichtig ist hierbei zudem, dass der Behandlungserfolg von einem Zahnmediziner bestätigt wurde.
  • Für Erwachsene gilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten mehrheitlich nicht tragen, da Aligner-Behandlungen nicht zu den medizinischen Notfällen zählen, die unter Umständen noch übernommen werden würden (KIG 4 und 5). Wendet man sich dagegen an private Krankenversicherungen oder Zahnzusatzversicherungen, lohnt sich eine Vorprüfung des eigenen Tarifs. Beinhaltet dieser eine (Teil-) Kostenübernahme, muss man zunächst einen Therapieplan und einen Kostenvoranschlag einreichen und prüfen lassen. Nach deren Genehmigungen kann im Falle eines Behandlungserfolges ebenfalls eine rückwirkende Erstattung erfolgen. Aber Achtung: Auch bei diesen Stellen gilt oftmals die Voraussetzung, dass das Schließen von Zahnlücke und Co. medizinisch notwendig sein muss.

Fazit?

Inzwischen ist hinlänglich bewiesen, dass eine transparente Zahnspange für die Korrektur von Zahnfehlstellungen in den KIG 1 bis 3 eine echte Alternative zu den klassischen Drahtzahnspangen darstellen kann. Das setzt allerdings voraus, dass

  • sie regelmäßig getragen wird,
  • man auf eine gründliche Zahnpflege und zahnfreundliche Ernährung achtet und
  • eine engmaschige Kontrolle durch kompetente Zahnmediziner vor Ort erfolgt, sodass im Zweifelsfall schnell eine Anpassung im Behandlungsplan und in der Aligner-Anfertigung erfolgen kann.

Und, von besonderer Bedeutung: Bevor man sich für einen konkreten Anbieter entscheidet, sollte man sich unbedingt das Kleingedruckte in potenziellen Behandlungsverträgen durchlesen und schauen, wie gut es um den jeweiligen Patienten- und Verbraucherschutz bestellt ist.