Unterfranken: So oft wurde Homeoffice-Pflicht kontrolliert
Seit etwas mehr als drei Wochen gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung: Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet, ihren Angestellten Homeoffice anzubieten, wo immer das möglich ist.In Unterfranken kontrolliert die Einhaltung dieser Verordnung das Gewerbeaufsichtsamt - allerdings nicht proaktiv, sondern nur nach Hinweisen. Davon gab es in den vergangenen Wochen gut 30 in Form von Anrufen und Beschwerden. Das erklärte die Regierung von Unterfranken auf Anfrage dieser Redaktion. In 20 dieser Fälle war das Gewerbeaufsichtsamt vor Ort, die übrigen Fälle konnten telefonisch geklärt werden. In Einzelfällen musste die Behörde auch schriftlich die Umsetzung der Maßnahmen einfordern.Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, besteht vorerst noch bis zum 15. März. Solange gilt die Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil.